Religionsfreiheit und die Freiheit, über religiöse
und kulturelle Riten zu diskutieren
(1. Fassung
zur Diskussion, gedacht als Diskussionspapier, 29. Juli 2012
Religionsfreiheit soll
garantieren, dass Menschen das Recht haben, ihre religiösen Praktiken frei
auszuüben. Wenn Juden und – in etwas anderer Weise – Muslime es als konstitutiv
für ihren Glauben betrachten, Burschen zu beschneiden, dann darf ihnen dies
nicht vom Staat her verwehrt werden. Ein Verbot der religiösen Zirkumzision, in
welcher Art auch immer – beispielsweise dass Ärzte oder Krankenhäuser dies
nicht mehr tun dürften oder dass Beschneidung von Unmündigen unter Strafe
gestellt würde[1] – käme einer Beschneidung der Religionsfreiheit
gleich. Die freie Ausübung der Religion ist ein hoher Wert, der den Schutz des
Staates verdient.
Auf der anderen Seite
muss es erlaubt sein, über religiöse Praktiken zu diskutieren und nicht jeder,
der diese Diskussion aufgreift, ist ein Gegner der Religion. Beispiele für das
Hinterfragen von Bräuchen und Traditionen in den Religionen gäbe es viele:
Warum werden Frauen in der römisch-katholischen Kirche von kirchlichen
Weiheämtern ausgeschlossen? Eine Debatte über diese antiquierte
frauenfeindliche und sexistische Praxis findet in der katholischen Kirche statt,
auch wenn ebendiese Diskussion dem Vatikan unangenehm ist und Päpste bereits
ein Quasi-Diskussionsverbot darüber ausgesprochen hatten. Der Staat kann jedoch
nicht kommen und der katholischen Kirche mit dem Argument der
Gleichberechtigung die Zulassung von Frauen zu Weiheämtern aufzwingen. Wir
könnten sagen: Die Lösung muss innerkatholisch geschehen. Genauso braucht es
auch eine innerislamische oder innerjüdische Diskussion über die Bedeutsamkeit
der Zirkumzision. Ist sie wirklich konstitutiv für den jüdischen Glauben oder
nicht viel mehr eine der 613 Vorschriften, die eher in eine arabische
Stammesgesellschaft lange vor unserer Zeitrechnung hinein reicht, nicht aber weiterhin
aus heutiger Sicht begründet werden kann? Als Christ kann und darf ich dazu
nicht urteilen.
Es ist sicherlich
verfehlt, wenn laut Kölner Urteilsspruch Eltern und Ärzte strafrechtlich
belangt werden könnten, wenn ein Kind beschnitten wird. Auch das Argument des Selbstbestimmungsrechtes
von Kindern scheint weit hergezogen zu sein. Kinder wachsen nicht in einem
religiösen und kulturellen Nichts auf, sondern lernen die Sprache der Religion
und Kultur von klein auf; Werthaltungen
werden bereits mit der Muttermilch aufgesogen. Eltern würden ihre
Erziehungspflicht verletzen, würden sie Kinder nicht auch religiös-ethisch
erziehen. Dazu zählt immer auch die Eingliederung in eine
(Religions-)Gemeinschaft, in der diese Werte gelebt werden. Auch eine bewusste
Erziehung im Sinne des Atheismus ist eine Vorentscheidung für ein Kind.
Verfehlt ist es
allerdings auch, wenn religiöse Gesetze oder Praktiken sich nicht mehr einer
kritischen Diskussion unterziehen sollten. Darüber stritten Juden bereits in
den Jahren 30 bis 50 nach Christus, bis der eifrige Jude Paulus zur Erkenntnis
kam, dass dieser Ritus für Heidenchristen nicht mehr notwendig sei. Eine
jüdische Reformbewegung entschied sich also aus religiösen Gründen und in einer
lebhaften innerjüdischen Diskussion auf Beschneidung zu verzichten. Keine
andere Religion und kein Staat diktierte ihr diese Entscheidung auf.
Erlaubt sei also eine
Diskussion, nicht mit dem Hintergrund Religion einzuschränken, sondern um ihr
neue Freiräume zu geben. Kulturelle Gepflogenheiten innerhalb
einer Religion können sich auch ändern.
(1)
Ist es
wirklich so, dass Beschneidung „wie Fingernägel schneiden“ [2]ist? Wenn
der Präsident der Islamischen Glaubensgemeinschaft, Fuat Sanac, diesen
Vergleich bringt, dann macht er sich doch unglaubwürdig. Fingernägel schneiden
ist etwas Alltägliches und kein Kind wird sich davor fürchten. Ein „Eingriff“
in eines der sensibelsten Körperteile eines Jungen kann damit wohl nicht
verglichen werden. Fingernägel schneiden ist hygienisch gesehen absolut
notwendig, ein Schnitt am intimsten Körperteil sicherlich nicht. Beschneidung
ist unumkehrbar und schmerzhaft. Noch immer findet sie in vielen Ländern dieser
Erde unter unwürdigen Bedingungen statt. Selbst wenn sie unter
Narkosebedingungen erfolgt, bleiben Schmerzen im postoperativen Stadium über
längere Zeit.[3]
(2)
Im Islam wird
Beschneidung – im Gegensatz zum Judentum – ohnehin nicht als religiöse Pflicht gesehen, insofern ist es auch keine unbedingte
Forderung an einen gläubigen Muslim. Es ist nicht richtig, wenn argumentiert
wird, dass Zugehörigkeit zum Islam und Beschneidung als untrennbare Elemente
gesehen werden. Nirgendwo schreibt der Koran eine Beschneidung vor. Dagegen
heißt es im Koran, dass der menschliche Körper von Allah perfekt geschaffen
wurde und keiner menschlichen Verbesserung bedarf. Andererseits wird unter
Muslimen die Beschneidung doch als „religiöser Akt“ interpretiert.[4]
(3)
Auch
innerhalb des Judentums gibt es kritische Stimmen gegenüber der Beschneidung,
der Verpflichtung zur Brit Milah. Seit
vielen Jahren findet in der jüdischen Weltgemeinschaft eine Entwicklung statt,
die die religiöse Beschneidung an Neugeborenen in Frage stellt und hinter sich
lässt. Mehr und mehr Eltern entscheiden sich stattdessen für eine alternative,
unblutige und schmerzlose Zeremonie namens Brit Shalom, um ihre Söhne an ihrem achten
Lebenstag in der Gemeinschaft willkommen zu heißen - und leben dennoch stolz
und bewusst ihren jüdischen Glauben und vermitteln ihn ihren Kindern. Die
Existenz des Judentums hängt sicherlich nicht mit dem Abschneiden der Vorhaut zusammen.
Die jüdische Ärztin und Psychotherapeutin Jenny Goodman wird mit folgenden
Worten zitiert: "Ich bin zuversichtlich, dass mein Volk so viele
lebensbejahende, lebensfreudige und erkenntnisbringende Traditionen hat, dass
unsere Identität und kulturelle Selbstachtung ohne Probleme überleben wird,
wenn wir über die Beschneidung hinauswachsen, die ein grausames Relikt ist, das
ich immer als eine Abweichung vom Herzen meiner Religion empfunden habe."[5]
Auf der Ebene der grundlegenden Werte des Judentums kann gegen Beschneidung argumentiert werden: Entspricht es dem Grundgebot der Liebe, wenn Babys beschnitten werden? Wer sein Kind liebt wird alles tun, um ihm Schmerzen zu ersparen. Entspricht es der Harmonie in der Familie, wenn ein Kind von den Eltern festgehalten wird, während sein Penis beschnitten wird – oder wird hier nicht das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind gestört?
Auf der Ebene der grundlegenden Werte des Judentums kann gegen Beschneidung argumentiert werden: Entspricht es dem Grundgebot der Liebe, wenn Babys beschnitten werden? Wer sein Kind liebt wird alles tun, um ihm Schmerzen zu ersparen. Entspricht es der Harmonie in der Familie, wenn ein Kind von den Eltern festgehalten wird, während sein Penis beschnitten wird – oder wird hier nicht das Vertrauensverhältnis zwischen Eltern und Kind gestört?
(4)
Für den Islam
wie für das Judentum könnte daher geltend gemacht werden, dass islamische wie
jüdische Existenz nicht an der Genitalbeschneidung von Burschen festzumachen
ist, sondern am Glauben an einen liebenden und barmherzigen Allah-Jahwe-Gott.
Der Wiener Fundamentaltheologe Kurt Appel dürfte wohl übertreiben, wenn er
meint, ein Verzicht auf Beschneidung käme „einer Verunmöglichung jüdischer und
muslimischer Existenz“[6]
gleich.
(5)
Die
symbolische Bedeutung der Zirkumzision kann ebenso zur Diskussion gestellt
werden. Sind im Hintergrund archaisch-sexuelle Vorstellungen? Geht es um eine symbolisch-rituelle „Beschneidung
der Sexualität“? Wieweit stimmen Argumente, dass das Entfernen der Vorhaut negative
Auswirkungen auf die sexuelle Funktion und das sexuelle Lustempfinden hat?[7] Kann argumentiert werden, dass hier ein sexualfeindliches Ritual überlebt,
das zwar harmlos ist im Vergleich zur feminalen Genitalverstümmelung, jedoch
vom Zweck her eine ähnliche Funktion hat, nämliche die Einschränkung sexuellen
Erlebens?[8] Medizinisches Faktum ist jedenfalls, dass die Vorhaut am Penis ein sehr
empfindsames Organ ist, das die sexuelle Erregbarkeit und Penetration
erleichtert.[9]
Jüdische Gelehrte haben immer wieder den Zusammenhang zwischen der
Einschränkung der Sexualität und der Beschneidung hergestellt. [10]
Religionsgemeinschaften müssen jedenfalls gerade wegen sexualfeindlicher
Phänomene in der Geschichte diesen Argumenten gegenüber offen sein und
Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft beachten.
(6)
Religiöse
Riten und Praktiken können sich auch ändern. Dass etwas jahrtausendelang
praktiziert wurde ist nicht gleichbedeutend mit der Tatsache, dass es auch
richtig ist. In dieser Hinsicht darf auch die Beschneidung hinterfragt werden.
In allen großen Religionen gab es Traditionen, Riten und Bräuche, die aus
heutiger Sicht niemand mehr rechtfertigen würde: So beispielsweise die
Todesstrafe für Ehebruch oder für homosexuelle Handlungen im Judentum, Verstümmelungen
für bestimmte Verbrechen im Islam, die Inquisition und Hexenverbrennungen im
Katholizismus usw.
(7)
Argumente der
Hygiene oder der Verhinderung und Einschränkung von Krankheiten[11]
durch die Entfernung der Vorhaut sind bereits widerlegt worden. Sie dienen
teils einer nachträglichen Legitimation.
(8)
Ist das
Entfernen der Vorhaut wirklich ein „harmloser Eingriff“[12]?
Wird damit nicht ein kleiner, sehr sensibler Teil des Körpers auf Dauer
entfernt? Wird damit nicht sexuelle Empfindsamkeit unnötigerweise
eingeschränkt.
(9)
Die Frage des
Alters und der Mündigkeit ist ebenfalls in Betracht zu ziehen. Wann soll und
darf die Beschneidung durchgeführt werden? Ein Beschneidungsverbot beträfe Kinder und Jugendliche, nicht aber Erwachsene,
die sich frei dafür entscheiden könnten.
(10)Es ist sicherlich nicht richtig, wenn jede Kritik
an der Beschneidung von Unmündigen gleich mit dem Hinweis auf einen „geistigen
Holocaust“ [13]verurteilt
wird und in die antisemitische, antijüdische oder antiislamische Ecke gestellt
wird. In der Kleinen Zeitung (27.7.2012) stellte
Ariel Muzicant ein mögliches Verbot mit der Vernichtung der Juden gleich. Ein
solches "wäre dem Versuch einer neuerlichen Schoah, einer Vernichtung des
jüdischen Volkes, gleichzusetzen - nur diesmal mit geistigen Mitteln". Beschneidungskritik
ist auch nicht auf einer Ebene zu sehen mit der Infragestellung der Kindertaufe,
da hier keine körperlichen Eingriffe
stattfinden, was letztlich der entscheidende Grund für eine Beschneidungskritik
darstellt.
Mit diesen Anfragen möchte ich keinesfalls in das
Lager jener eingereiht werden, die sich gegenwärtig in ihrer
religionskritischen oder zumeist religionsfeindlichen Polemik gegen die
Religionsgemeinschaften stellen, beispielsweise in Österreich die „Initiative
gegen Kirchenprivilegien“. Ebenfalls abgrenzen möchte ich mich gegenüber den
antisemitischen oder muslimfeindlichen Tendenzen, die sehr oft mit der
Forderung nach einem Beschneidungsverbot verbunden sind. Im Gegenteil: Es sei
nochmals betont, freie Ausübung jeder Religion ist ein Menschenrecht und
staatliches Grundrecht und jegliche Einschränkung muss kritisch hinterfragt
werden. Dies gilt insbesondere gegenüber
den religiösen Minderheiten in einem Land . Aufmerksame Sensibilität muss in
Österreich gegenüber den Juden und Jüdinnen praktiziert werden. Ihre
Religionsausübung ist aufgrund der österreichischen Geschichte in besonderer
Weise zu achten! Die Beschneidungsdiskussion darf nicht dazu dienen, um
Islamfeindlichkeit oder damit verbunden oft auch Ausländerfeindlichkeit
auszuleben. Zugleich soll und muss auch religiöse Zirkumzision auf der Basis
von Fakten und mit Blick auf die grundlegenden Rechte von Kindern hinterfragt
werden können. Im Herzen jeder Religion steht im Zentrum die Liebe, damit vor
allem der Schutz der Kleinen – und insofern das Wohl der Kinder. „Lasset die
Kinder zu mir kommen ...“ (Mk 10,13-16), lautet eines der bekanntesten Worte
des Jesus von Nazareth. Damit nahm er die Kinder vor den Erwachsenen in Schutz.
Alles, was der freien Entfaltung der Kinder dient, was zu ihrem Schutz
unternommen wird, was sie vor Schmerzen und Leid bewahrt, muss Maßstab für
staatliches, religiös-soziales wie individuelles Verhalten sein.
Klaus Heidegger
[1] Auslöser der Diskussion war die Entscheidung des Kölner Landgerichtes Ende
Juni 2012, dass die Beschneidung von unmündigen Kindern eine Straftat sei. Es
folgte damit dem deutschen Recht, demnach es nicht erlaubt sei, ohne
medizinische Indikation ein Kind zu verletzen. Das Recht auf körperliche
Unversehrtheit sei höher zu bewerten als ein religiöser Brauch. Eine nicht
medizinische indizierte Beschneidung diene nicht dem Wohle des Kindes. Eltern
dürften daher dazu nicht die Zustimmung geben und Ärzte dürften eine
Beschneidung nicht durchführen. Weiters würde durch Beschneidung die
Religionsfreiheit eines Kindes letztlich eingeschränkt, da es sich nicht für
oder gegen diese Religion entscheiden könne. Erst wenn Mündigkeit vorhanden
sei, könne daher eine Beschneidung durchgeführt werden.
[2] Zit. in: DER STANDARD, 28. Juli 2012. Diese
Äußerung geschah auf einer gemeinsamen Pressekonferenz mit dem Präsidenten der
Israelitischen Kultusgemeinde Oskar Deutsch, dem evangelischen Bischof Michael
Bünker und dem Generalsekretär der Katholischen Bischofskonferenz Peter
Schipka.
[3] Manche sprechen auch von traumatischen Folgeerscheinungen.
[4] So der Präsident der Islamischen
Glaubensgemeinschaft in Österreich Fuat Sanac.
[5] Zit.in: http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/erklaerung-zum-koelner-beschneidungsurteil.html, abgerufen am 29.7.2012.
[6] Zit. in: DER STANDARD, 28./29.7.2012.
[7] Vgl. dazu u.a.: http://www.beschneidung-von-jungen.de/home/beschneidung-und-sexualitaet.html, abgerufen am 29.7.2012. „Beschneidung entfernt den
empfindsamsten Teil des männlichen Penis. Die fünf sensitivsten Stellen des
Penis befinden sich auf der Vorhaut. Die Übergangsregion von der Äußeren zur
Inneren Vorhaut ist die empfindsamste Stelle des vollkommen intakten Penis, und
ist sensitiver als die empfindlichste Stelle, die der beschnittene Penis noch
besitzt."
[8] Als Faktum kann angeführt werden, dass in einigen
Ländern wie den USA, Großbritannien oder
Neuseeland Beschneidung von Burschen praktiziert wurde als vorbeugende Maßnahme
gegen Masturbation. Das Entfernen der Vorhaut wurde als Grund genannt, um
Masturbation – die von vielen religiösen Fundamentalisten als verwerflich
gewertet wird, sowohl im Christentum, Islam wie im Judentum – einzudämmen.
[9] So beispielsweise argumentiert Petra Schweiger, Gesundheitspsychologin und
Klinische Psychologin, in: DER STANDARD, 26.7.2012.
[10] Moses Maimonides, der berühmte
Jüdische Rabbi, Arzt und Philosoph des Mittelalters, stellt folgenden
Zusammenhang zwischen Beschneidung und Sexualität her: „Was
die Beschneidung anbelangt, ist meiner Meinung nach einer der Gründe dafür, der
Wunsch eine Verringerung des Geschlechtsverkehres und eine Schwächung des
fraglichen Organs zu bewirken, sodass seine Aktivität vermindert sei und das
Organ sich in einem Zustand befinde, der so ruhig wie möglich ist. Es wurde
angenommen, dass die Beschneidung einen angeborenen Makel vervollkommnet. Dies
gab allen die Möglichkeit einen Einwand zu erheben und zu erklären: Wie können natürliche
Dinge so fehlerhaft sein, dass sie einer Vervollkommnung von außen bedürfen, wo
wir doch wissen, wie nützlich die Vorhaut für dieses Körperglied ist?
Tatsächlich wurde dieses Gebot nicht mit der Absicht aufgetragen einen
angeborenen Makel zu vervollkommnen, sondern einen moralischen Makel. Der körperliche Schmerz, der diesem Körperteil zugefügt wird, ist der
wahre Zweck der Beschneidung. Keine der Körperfunktionen, die für das
Überleben des Individuums notwendig sind, wird dadurch geschädigt, auch wird
die Fortpflanzung nicht unmöglich gemacht aber ausschweifende Begierde
und Lust, die über das hinausgeht, was unbedingt gebraucht wird, werden
verringert. Die Tatsache, dass die Beschneidung die Fähigkeit zur sexuellen
Erregung schwächt und manchmal vielleicht das Vergnügen, ist unbestreitbar.
Denn wenn dieses Glied bei der Geburt zum Bluten gebracht und seiner Bedeckung
beraubt wurde, wird es zwangsläufig geschwächt. Die Weißen, möge ihrer
Erinnerung gesegnet sein, haben ausdrücklich erklärt; Es ist schwer für eine
Frau, die mit einem unbeschnittenen Mann geschlechtlichen Verkehr hatte, sich
von diesem zu trennen. Meiner Meinung nach ist dies der stärkste Grund für die
Beschneidung.“
[11] Kondome – gegen die sich immer wieder Vertreter der katholischen Kirche
ausgesprochen hatten – sind jedenfalls eine effizientere HIV-Prophylaxe als
Beschneidung.
[12] So die Vertreter der Religionsgemeinschaften in Österreich in einer
gemeinsamen Presseerklärung.
[13] So der ehemalige Präsident der Israelitischen Kultusgemeinde in Österreich,
Ariel Muzicant, zit. in: DIE KRONE, 29.7.2012.